Bei Eintritt eines Todesfalls im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim ruft das Personal einen Arzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, sollten Sie den Arzt anrufen. An Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung.
Nehmen Sie dann mit uns Kontakt auf: Das Beerdigungs-Institut Seemann & Söhne ist im Trauerfall Tag und Nacht für Sie erreichbar – auch am Wochenende und am Feiertag.. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und die weiteren Schritte.
Nehmen Sie sich Zeit, um sich in Ruhe von Ihrem Verstorbenen zu verabschieden. In Hamburg und in Schleswig-Holstein gilt folgendes Bestattungsgesetz: Eine Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden.
Personalausweis des Verstorbenen
bei Ledigen:
Geburtsurkunde
bei Verheirateten:
Ehe-Urkunde oder Familienbuchauszug
bei eingetragenen Lebenspartnerschaften:
Geburtsurkunde und Lebenspartnerschaftsurkunde
bei Verwitweten:
Eheurkunde oder Familienbuchauszug sowie Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
bei Geschiedenen:
Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuchauszug mit Scheidungseintrag
Weitere Unterlagen
Rentenunterlagen
(Deutsche Rentenversicherung, Betriebsrenten,
Zusatzversorgungskassen etc.)
Policen von Sterbegeld- oder
Lebensversicherungen
Chipkarte der gesetzlichen Krankenkasse
falls vorhanden
Bestattungsvorsorge-Verfügung
Grabbrief
Generalvollmacht
falls Sie es wünschen
… können Sie uns außerdem ein Foto und die Kleidung des Verstorbenen übergeben